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Ernennung von Dr. Lars Böttcher zum Honorarprofessor der Universität zu Köln
Dr. Lars Böttcher wurde im Wintersemester 2019/20 durch die Universität Köln zum Honorarprofessor ernannt.
Unser Gründungspartner Dr. Lars Böttcher wurde im Wintersemester 2019/20 von der Universität zu Köln in Anerkennung seiner wissenschaftlichen Leistungen im Bereich der Rechtswissenschaften zum Honorarprofessor ernannt. Herr Prof. Dr. Böttcher ist bereits seit 15 Jahren als Lehrbeauftragter für die Universität zu Köln tätig und unterrichtet Studenten zu den Themen Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Herr Prof. Dr. Böttcher ist neben seiner Vortragstätigkeit Herausgeber und Autor juristischer Kommenta-re und Aufsätze in den Bereichen Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht. Er berät vornehmlich in- und ausländische Konzerne, Familiengesellschaften, Family Offices und vermögende Privatpersonen in den Bereichen Unternehmenskauf (M&A), Gesellschaftsrecht, Compliance, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten und Immobilientransaktionen.
Herr Prof. Dr. Lars Böttcher wurde 1972 in Solingen geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Nach dem 2. Staatsexamen im Jahr 1999 war Herr Prof. Dr. Böttcher viele Jahre als Rechtsanwalt und Partner in nationalen und internationalen Großkanzleien (Linklaters, Oppenhoff, White & Case) tätig, bevor er sich im Jahre 2014 die Kanzlei Böttcher & Fischer Rechtsanwälte in Gotha gründete. Er promovierte an der Universität zu Köln im Jahr 2004.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Böttcher & Fischer Rechtsanwälte
Herr Lars Böttcher
Galbergweg 28
99867 Gotha
Deutschlandfon ..: 03621-514047
web ..: http://www.boettcher-fischer.de
email : boettcher@boettcher-fischer.dePressekontakt:
Böttcher & Fischer Rechtsanwälte
Herr Lars Böttcher
Galbergweg 28
99867 Gothafon ..: 03621-514047
web ..: http://www.boettcher-fischer.de
email : boettcher@boettcher-fischer.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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