• Golden Dawn erhält Explorationsgenehmigung für das Phoenix-Gebiet

    Vancouver, Kanada, 30. September 2019, Golden Dawn Minerals Inc. (TSX-V: GOM | FRANKFURT: 3G8C | OTC Pink: GDMRD), (Golden Dawn oder das Unternehmen), gibt bekannt, dass es eine Explorationserlaubnis für die Phoenix-Liegenschaft in Greenwood, B.C. erhalten hat.

    Die neue mehrjährige, gebietsbezogene Explorationsgenehmigung gilt für Grabungen und Bohrungen auf den Claims der Phoenix-Gruppe von Kettle River Resources Ltd., einer Tochtergesellschaft von Golden Dawn Minerals Inc. Zu den Liegenschaften von Kettle River gehören die Claim-Gruppen Tam O’Shanter und Phoenix. Die Tam O’Shanter Gruppe enthält die Goldlagerstätte Deadwood mit einer abgeleiteten Mineralressource von 874.000 Tonnen mit einem Gehalt von 0,66 Gramm pro Tonne Gold (wie im technischen Bericht der PEA vom 5. Mai 2017 dokumentiert). Die Phoenix-Gruppe umfasst 9.817,51 ha. Sie umfasst mehrere historische Kupfer-Gold- und Silberminen, wobei die bisherige Produktion auf der historischen Lagerstätte Phoenix mit 27 Millionen Tonnen bei einem Gehalt von 0,9% Kupfer und 1,12 g/t Gold angegeben wurde.

    www.irw-press.at/prcom/images/messages/2019/48994/NR – GOM – Sept-30-2019_de_de_PRCOM.001.png

    Die Abbildung zeigt die Liegenschaftsgrenze von Phoenix und die Standorte früherer produzierender Minen.

    Die neue Explorationsgenehmigung ermöglicht Explorationsgrabungen und -bohrungen in Gebieten nördlich der Phoenix-Mine, darunter die höffigen Gebiete Sylvester K, Gilt Edge (Cu-Au), Minnie Moore (Ag-Au) und Summit/R. Bell (Au).

    Wie im PEA-Bericht 2017 definiert, liegt das Explorationsziel von Sylvester K bei 150.000 – 250.000 Tonnen mit einem Gehaltsbereich von 6-8 g/t Au. (Die potenzielle Menge und der Gehalt dieses Explorationsziels ist konzeptioneller Natur; es gab bisher keine ausreichende Exploration, um eine Mineralressource zu definieren, und es ist ungewiss, ob weitere Explorationen dazu führen werden, dass die Ziele als Mineralressource beschrieben werden können).

    Gilt Edge ist ein Kupfer-Gold-Mineralvorkommen mit Ähnlichkeiten mit der nahegelegenen Lagerstätte Phoenix. Die Mineralisierung besteht aus eingesprengtem Pyrit und Chalkopyrit. Das Explorationspotenzial ist eine Tiefenerweiterung der eingesprengten Mineralisierung, die an der Oberfläche freiliegt.

    Minnie Moore ist eine silberhaltige Quarz-Karbonat-Brekzien-Ader im epithermalen Stil, die in Kalkstein eingebettet ist. Die Ader Minnie Moore reicht von 2,9 bis 8,5 m Breite und ist durch Verwerfungen begrenzt. Pickproben haben eine hochwertige Silbermineralisierung über signifikante Breiten ergeben, einschließlich 8,5 m von 414 g/t Ag, 5,9 m von 432 g/t Ag und 6,2 m von 1044 g/t Ag (aus dem PEA-Bericht von 2017).

    Die Anzeichen bei Summit umfassen unregelmäßige epithermale Quarzadern mit hohen Goldwerten, die von Kalkstein beherbergt werden. Im Jahr 1995 ergaben die Grabungsproben einen durchschnittlichen Gehalt von 9,8 g/t Au über 10 m (aus dem PEA-Bericht von 2017).

    Golden Dawn Minerals Inc. erwarb die Liegenschaft von Kettle River, um eine Pipeline von Explorationsprojekten bereitzustellen, die möglicherweise Material für die Versorgung der Verarbeitungsanlage des Unternehmens mit 200 Tonnen pro Tag liefern könnten, wie im PEA Technical Report vom 5. Mai 2017 beschrieben. Das Unternehmen freut sich, dass es die Zulassung für Erkundungsarbeiten bekommen hat und mit der Erschließung zusätzlicher Ressourcen beginnen kann.

    Im Namen des Board von GOLDEN DAWN MINERALS INC.
    Gez: -Dr. Mathew Ball
    -Mathew Ball
    President

    Weitere Informationen erhalten Sie über:
    Golden Dawn Minerals Inc. – Corporate Communications (PR-Abteilung):
    Tel: 604-488-3900
    E-Mail: Office@goldendawnminerals.com

    Hinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen:

    Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetze, die sich unter anderem auf die vorläufigen Pläne im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der Unternehmensaktien beziehen. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass solche Aussagen auf vernünftigen Annahmen basieren, kann nicht garantiert werden, dass diese Erwartungen auch tatsächlich eintreffen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und im allgemeinen, jedoch nicht immer, mit Begriffen wie erwartet, plant, antizipiert, glaubt, beabsichtigt, schätzt, prognostiziert, versucht, potentiell, Ziel, aussichtsreich und ähnlichen Ausdrücken dargestellt werden bzw. in denen zum Ausdruck gebracht wird, dass Ereignisse oder Umstände eintreten werden, würden, dürften, können, könnten oder sollten. Es handelt sich auch um Aussagen, die sich naturgemäß auf zukünftige Ereignisse beziehen. Das Unternehmen gibt zu bedenken, dass zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen, Schätzungen und Meinungen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen basieren und eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten beinhalten. Es kann folglich nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Sollten sich die Annahmen, Schätzungen oder Meinungen des Managements bzw. andere Faktoren ändern, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen dem aktuellen Stand anzupassen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die zukünftigen Ergebnisse wesentlich von jenen der zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, zählen u.a. die Möglichkeit, dass die TSX Venture Exchange der geplanten Aktienzusammenlegung nicht zustimmt, und dass das Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage ist, ausreichende Zusatzmittel aufzubringen, um sein Geschäft weiterzuführen. Für weitere Details zu Risikofaktoren und deren mögliche Auswirkungen empfehlen wir dem Leser, die Berichte des Unternehmens zu konsultieren, die über das System für Elektronische Dokumentenanalyse und -abfrage der kanadischen Wertpapierbehörde (SEDAR) unter www.sedar.com öffentlich zugänglich sind.

    Diese Pressemeldung ist kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren des Unternehmens in Rechtsstaaten, in denen ein solches Angebot bzw. Vermittlungsangebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre. Dazu zählen auch die Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere des Unternehmens wurden bzw. werden weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 (Gesetz von 1933) noch gemäß den Wertpapiergesetzen einzelner Bundesstaaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten bzw. an US-Bürger (laut Definition der Vorschrift S im Gesetz von 1933) nicht angeboten oder verkauft werden, sofern keine Registrierung nach dem Gesetz von 1933 bzw. den geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen oder keine Ausnahmegenehmigung von einer solchen Registrierungsverpflichtung besteht.

    DIESE PRESSEMITTEILUNG STELLT WEDER EIN VERKAUFSANGEBOT NOCH DIE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES KAUFANGEBOTS DAR, NOCH DARF ES EINEN VERKAUF VON WERTPAPIEREN DES UNTERNEHMENS IN EINER RECHTSORDNUNG GEBEN, IN DER EIN SOLCHES ANGEBOT, EINE SOLCHE AUFFORDERUNG ODER EIN SOLCHER VERKAUF VOR DER REGISTRIERUNG ODER EINSCHRÄNKUNG NACH DEN WERTPAPIERGESETZEN EINER SOLCHEN RECHTSORDNUNG RECHTSWIDRIG WÄRE.

    Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

    Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Golden Dawn Minerals
    Wolf Wiese
    318 – 1199 W. Pender Street
    V6E 2R1 Vancouver
    Kanada

    email : wolf@goldendawnminerals.com

    Golden Dawn Minerals Inc. acquires, explores, and develops mineral properties. The Company mines for gold, silver, copper, and other base metals.

    Pressekontakt:

    Golden Dawn Minerals
    Wolf Wiese
    318 – 1199 W. Pender Street
    V6E 2R1 Vancouver

    email : wolf@goldendawnminerals.com


    Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.

    Categories: Allgemein

    Comments are currently closed.