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Eine Pankower Kleingärtnerin äußerte, daß sie die aktuelle Situation subjektiv als Geiselhaft empfindet.
Außerdem: Mobbing im Pankower Kleingartenwesen: Es ist nicht der Regelfall im Pankower Kleingartenwesen und es betrifft nicht alle Kleingartenvereine. Aber man kann es nicht mehr ignorieren.
Drei aktuelle Aspekte zum Pankower Kleingartenwesen:
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1)
„Geiselhaft“ …
… ist gewiß eine emotionale Äußerung, gemeint hier als Empfindung (so erläuterte es uns die Kleingärtnerin auch telefonisch). Diese Empfindung ist wohl nachvollziehbar. Bis auf Weiteres haben wir Meinungsfreiheit und Äußerungsfreiheit.
Die Verzweiflung im Pankower Kleingartenwesen ist, nach den kathastrophalen Vorgängen der letzten Jahre, groß genug ! Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der weitere Verlauf des Insolvenzverfahrens beim Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow geben wenig Grund zur Freude. Und die riesigen Geldbeträge sind immernoch „verschwunden“.
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2)
Notwendiger personeller Neuanfang.
Der Landesverband der Gartenfreunde Berlin teilt öffentlich mit (10.11.2023):
Der Bezirksverband Pankow muß sich personell neu aufstellen. „Das geht nicht ohne einen neuen Vorstand. … Es muß neue Regularien und Kontrollmechanismen geben“.
Anmerkung von „Liebesgrüße vom Gartenzwerg“: Drei der jetzigen BV-Vorstandsmitglieder sind nicht neu bzw. waren auch schon zur Kleinau-Zeit BV-Vorstandsmitglieder.
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3)
Mobbing im Pankower Kleingartenwesen.
Es ist nicht der Regelfall im Pankower Kleingartenwesen und es betrifft nur eine Minderheit der KGV. Trotzdem kann man es nicht mehr ignorieren:
Tatsache ist: Kleingärtner aus immerhin 9 Pankower Kleingartenvereinen (darunter 3 regelrechte „Spitzenreiter“) berichteten uns jeweils mehrfach von Verhaltensweisen, die man nur als Mobbing bzw. als Mobbing-Einzelhandlungen bezeichnen kann. 49 Fälle haben wir aufgelistet. Hier eine kleine Auswahl:
– Ein Kleingärtner (im achten Lebensjahrzehnt) sammelt in unstrittig legaler Weise in einer KGA Unterschriften (mit Bezugnahme zum Pankower Kleingärtnerskandal). Er bekam viel Sympathie. Aber nicht von allen, was nicht schlimm ist. Kritik ist immer zulässig. Einige aber pöbelten ihn sehr lautstark und übel an, und zwar in einer Art und Weise, die klar gegen Zivilrecht und Vereinsrecht verstößt (sogar hart am Rande strafrechtlicher Relevanz).
– Eine Kleingärtnerin äußert bei einer Mitgliederversammlung Kritik an Viola Kleinau und anderen Kleingartenfunktionären/innen. Ihr wird darauf hin das Wort entzogen; sie wird übel beschimpft. Einige Tage später findet sich im öffentlichen Aushang des Vereins ein Schreiben, mit dem dazu aufgefordert wird, diese Kleingärtnerin aus dem Verein auszuschließen. Unfassbar. Erst nach Einschaltung eines Rechtsanwalts wird das Schreiben wieder abgehangen. Zur Problematik der Täter-Opfer-Umkehr: HIER.
– Der Pächter einer KGV-Vereinsgaststätte wird vom KGV-Vereinsvorstand unter Druck gesetzt und ist schließlich widerwillig bereit, zwei (kritischen) Kleingärtnern für die Gaststätte Hausverbot zu erteilen.
– Einer Kleingärtnerin, die unwillig zur Zahlung einer doppelten Pacht ist (Eigentümer ist dort das Land Berlin), wird mitgeteilt, daß dies unter namentlicher Nennung dem Eigentümer mitgeteilt wird. Niemand kann indessen zu einer „doppelten“ Pachtzahlung gezwungen werden, da die Pflicht zur Unterpachtzahlung sich AUSSCHLIEßLICH aus dem Unterpachtvertrag ergibt. Anders ist das ggf. bei Beschlüssen zur „Einmalumlage“; diese sind indessen in Bezug auf ZahlungsWÜNSCHE des Eigentümers nicht individualisierbar. Wir haben hier einen DSGVO-Verstoß bzw. den Fall einer perfiden Drohung.
– Kleingärtner werden nach geäußerter Kritik ABGEMAHNT wegen „aggressiven Verhaltens“. Zeugen berichten indessen, daß die Kritik sachlich vorgetragen wurde, die Zurückweisung der Kritik sich jedoch durch Empörung und Zorn auszeichnete.
…………….. die Liste lässt sich sehr lang fortsetzen, u.a. auch durch EXTREME Fälle von Ungleichbehandlung in Fragen kleingärtnerischer Nutzung. Gegen Konsequenz hier ist ja nichts einzuwenden, zu kritisieren sind aber EXTREME Ungleichbehandlungen zu Lasten kritischer Kleingärtner.
Dieser Thematik werden wir künftig viel Aufmerksamkeit widmen :
Ggf. kann ein von Betroffenen geführtes Mobbing-Tagebuch (vgl. Rechtsprechung) hier sehr hilfreich sein, mit sehr erheblichem Beweiswert (vgl. Rechtsprechung). Durch die Rechtsprechung des EuGH ist die Beweislastfrage hier für Betroffene in vielen Fällen vereinfacht. In einer Reihe von Fällen können seitens der Betroffenen erhebliche finanzielle Ansprüche geltend gemacht werden (vgl. Rechtsprechung). Als ehemaliger ehrenamtlicher Arbeitsrichter hatte ich Gelegenheit, an solchen Gerichtsurteilen mitzuwirken (eine Kammer besteht aus drei Richtern).
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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Pankower Kleingärtner
Herr Axel Quandt (Herausgeber)
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin
Deutschlandfon ..: 030-46988359
web ..: https://www.pankower-gartenzwerge.de/
email : zeitschrift@pankower-gartenzwerge.deZeitschrift zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht.
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